CAMPO NOVO BUSINESS

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen finden ihre Anwendung auf Verträge über die mietweise Überlassung von möblierten Apartments (Beherbergung) sowie alle für den Bewohner erbrachten Leistungen und Lieferungen des Anbieters Hildebrandt Wohnservice GmbH (im Folgenden Hildebrandt genannt). Diese AGB hängen deutlich und allgemein sichtbar im Eingangsbereich unseres Hauses aus und werden dem Bewohner auf Wunsch ausgehändigt.
  1. Von Hildebrandt unterbreitete Angebote sind stets freibleibend. Ein wirksamer Vertrag wird erst mit der Annahme durch Hildebrandt geschlossen. Der Bewohner erhält mit der Übersendung des gegengezeichneten Vertrags und der Inventarliste eine schriftliche Bestätigung.
  2. Vertragspartner sind Hildebrandt bzw. die Inhaber der Immobilie und der Bewohner. Im Falle einer Buchung durch einen Dritten haftet dieser gegenüber Hildebrandt als Besteller zusammen mit dem Bewohner als Gesamtschuldner für alle aus dem Vertrag resultierenden Verpflichtungen.
  3. Vermietet wird ein möbliertes Apartment für maximal 2 Personen im Haus des Anbieters Hildebrandt. Eine Belegung von mehr als 2 Personen ist nicht gestattet.
  4. Sollte der Bewohner eine Verlängerung seines Aufenthalts wünschen, so steht ihm ein Optionsrecht zur Verfügung. Zur Ausübung dieses Rechts muss der Bewohner der Hildebrandt 14 Tage vor Ablauf der Aufenthaltsdauer schriftlich mitteilen, wie lange er beabsichtigt, das Apartment weiterhin zu nutzen.
    Für den Fall, dass Hildebrandt bereits einen Beherbergungsvertrag mit einem anderen Bewohner für das gleiche Apartment geschlossen hat, ist Hildebrandt berechtigt, den Bewohner bei einer Verlängerung der Aufenthaltsdauer in ein vergleichbares Apartment unterzubringen. Sollte auch dies nicht möglich sein, so kann der Bewohner sein Optionsrecht nicht ausüben.
    Eine Fortsetzung oder Erneuerung des Beherbergungsvertrags muss ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Mündliche Abreden sind nichtig.
  5. Eine Weitervermietung an Dritte bzw. eine Nutzung des überlassenen möblierten Apartments durch Dritte ist grundsätzlich untersagt und bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung seitens Hildebrandt. Die Nutzung des Apartments zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken ist ebenfalls untersagt, es sei denn Hildebrandt hat ausdrücklich eine schriftliche Genehmigung erteilt.
  6. Sämtliche Apartments des Anbieters Hildebrandt sind Nichtraucher-Apartments. Das Rauchen ist daher in keinem Fall gestattet. Sollte der Bewohner dennoch rauchen, so sind die von ihm hierdurch entstehenden Schäden bzw. Mehrkosten für die Renovierung/Reinigung beim Verlassen des Apartments in vollem Umfang zu erstatten.
  7. Haustiere sind verboten – es sei denn, der Anbieter hat schriftlich eine Genehmigung erteilt. Sofern der Bewohner Haustiere im Apartment hält, so ist der Anbieter berechtigt die entsprechenden Mehrkosten der Endreinigung in vollem Umfang nach Aufwand abzurechnen. In jedem Fall wird mindestens der doppelte Betrag der normalen Endreinigung fällig.
  8. Nachrichten, Post und Warensendungen, die für den Bewohner bestimmt sind, werden mit der Sorgfalt eines Kaufmanns behandelt. Hildebrandt übernimmt die Aufbewahrung und – auf Wunsch – die Nachsendung dieser gegen Entgelt.
  1. Mit dem Abschluss des Beherbergungsvertrags verpflichtet sich der Bewohner, die vereinbarte Vergütung für die Beherbergung, für die Kaution sowie für sonstige von ihm in Anspruch genommene Leistungen zu entrichten.
  2. Die Vergütung und die Kaution muss vor Einzug entweder in bar oder per Überweisung (Kosten der Überweisung trägt der Gast) gezahlt werden. Erstreckt sich die Anmietung über eine längere Zeitdauer, so sind die Zahlungen für die Beherbergung jeweils für einen Monat im Voraus, spätestens am 1.Werktag des Monats an Hildebrandt per Überweisung oder in bar zu bezahlen.
  3. Hildebrandt ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen.
  4. Der Bewohner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Hildebrandt berechtigt ist, rückständigen Mietzins/Zimmerbetrag, der bis zum Auszugstermin nicht bezahlt worden ist, über die von dem Bewohner vorgelegte Kreditkarte abzurechnen.
  5. Soweit nicht eine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde, schließen die vereinbarten Preise die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
  6. Als Abrechnungswährung gilt der Euro. Bei ausländischer Währung gehen die Kursdifferenzen und die Bankgebühren zu Lasten des zur Zahlung Verpflichteten.
  7. Dem Bewohner steht es frei, Zahlungen auch per Kreditkarte vorzunehmen. In diesem Falle erhebt der Anbieter eine zusätzliche Servicegebühr in Höhe von 3,6 % der Gesamtsumme.
  8. Rechnungen des Anbieters sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Bewohner kommt spätestens dann in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung die Zahlung vornimmt. Gegenüber einem Bewohner, der Verbraucher ist, findet das vorher erwähnte nur Anwendung, wenn der Bewohner auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist Hildebrandt berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz geltend zu machen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8 % über dem Basiszinssatz. Hildebrandt behält sich das Recht vor, einen höheren Schaden geltend zu machen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt ist Hildebrandt berechtigt, eine Mahngebühr von 5,– € zu erheben.
  9. Beanstandungen zur Rechnungsstellung sind unverzüglich nach Bekanntwerden gegenüber dem Anbieter Hildebrandt mitzuteilen. Der richtige Adressat der Rechnung ist bereits bei Vertragsunterzeichnung bekannt zu geben.
  10. Der Anbieter hat das Recht, den Preis für das Apartment mit einer Ankündigung von 4 Wochen zu erhöhen, d.h. der aktuellen Preisliste anzupassen. Sollte der Bewohner mit der Erhöhung nicht einverstanden sein, so hat der Bewohner ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von 2 Wochen.
  1. An dem vereinbarten Anreisetag kann das angemietete Apartment ab 15:00 bezogen werden (Check-in-Zeit). Im Einzelfall können von dieser Uhrzeit abweichende Regelungen getroffen werden. Der Bewohner hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung des Apartments.
  2. Sollte die Anreise nach 18.00 Uhr erfolgen, muss es entweder schriftlich oder mündlich ausgemacht worden sein.
  3. Nach Übergabe der Wohnung an den Bewohner hat der Bewohner 24 Stunden Zeit, eventuell bestehende Mängel in der Wohnung festzustellen und diese Hildebrandt anzuzeigen. Werden keine Mängel/Schäden festgestellt, so hat der Bewohner für alle Mängel, die während seines Aufenthalts am Inventar entstehen, zu haften. Gleiches gilt für fehlende Inventargegenstände.
  4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Apartments der Hildebrandt spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann Hildebrandt über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Apartments bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Dem Bewohner steht es frei, der Hildebrandt nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.
  5. Zur Verlängerung des Aufenthaltszeitraums ist eine neue Reservierung vorzunehmen. Eine stillschweigende Verlängerung der Reservierung ist ausgeschlossen. Der nicht rechtzeitige Auszug des Bewohners stellt verbotene Eigenmacht dar. Die Hildebrandt ist berechtigt, insoweit vom Selbsthilferecht Gebrauch zu machen, den Besitz am Apartment zu übernehmen und die eingebrachten Gegenstände des Bewohners unter Ausübung eines Pfandrechts vorläufig auf dessen Kosten und Gefahr in einen Abstellraum einzulagern.
  6. Langzeitbewohner (mehr als 28 Übernachtungen) sind gehalten, mit einem Beauftragten der Hildebrandt zusammen eine Apartmentabnahme und -übergabe 1-2 Tage vor ihrer Abreise durchzuführen. Andernfalls gelten die Feststellungen der Hildebrandt über den Zustand der Mietsache am Tage der Abreise als verbindlich.
  7. Nach Ablauf der Aufenthaltsdauer wird die Wohnung endgereinigt, hierfür wird ein Betrag gemäß der Preisliste der Hildebrandt erhoben. Sollte der Bewohner diesen Betrag nicht separat zahlen, hat der Anbieter das Recht, den Betrag von der Kaution einzubehalten.
  1. Die Hildebrandt stellt ein komplett mit technischen Geräten und Möbeln ausgestattetes Apartment zur Verfügung. Die Verwendung von eigenen elektrischen Geräten (ausgenommen Laptop, Personal Computer, Tablet PC oder Mobiltelefon) durch den Bewohner unter Nutzung des Stromnetzes von Hildebrandt bedarf einer schriftlichen Genehmigung. Hildebrandt ist berechtigt, die zu erwartenden Mehrkosten dem Bewohner zu berechnen und ggf. von der Kaution einzubehalten. Der Bewohner haftet für auftretende Störungen oder Beschädigungen, die aus der Verwendung seiner Geräte resultieren.
  2. Der Bewohner hat die Möglichkeit, während seines Aufenthalts, als im Preis inbegriffenen Service die Nutzung des Internets in Anspruch zu nehmen. In solchen Fällen verpflichtet sich der Bewohner zur Einhaltung aller anwendbaren lokalen, nationalen und ggf. internationalen Gesetze und Richtlinien. Für alle Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Nutzung ist der Bewohner als Nutzer selbst verantwortlich. Darüber hinaus übernimmt der Bewohner die volle Verantwortung aus einer rechtswidrigen Nutzung der Internetverbindung und stellt den Anbieter Hildebrandt von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
  1. In den Abstellräumen der Zwischengeschosse stehen dem Bewohner Waschmaschinen und Trockner gegen Gebühr zur Verfügung. Diese Geräte werden auf eigene Gefahr und Risiko von dem Bewohner benutzt.
  2. Diese von Hildebrandt bzw. dem Betreiber zur Verfügung gestellten Geräte sind pfleglich und schonend zu behandeln.
  1. Die Aufstellung und Anbringung von Dekorationsgegenständen an den Wänden ist aufgrund einer möglichen Beschädigungsgefahr untersagt. Der Bewohner haftet für derartig eingebrachte Dekoration alleine und stellt Hildebrandt von Ansprüchen Dritter frei.
  2. Veränderungen jeglicher Art an und in den Räumlichkeiten dürfen nicht vorgenommen werden.
  1. Beim Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grunds steht der Hildebrandt ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag zu. Als Beispiele seien genannt:
    1. Höhere Gewalt oder andere von Hildebrandt nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen.
    2. Anmietung des Apartments erfolgt unter irreführenden oder falschen Angaben von wesentlichen Tatsachen, z.B. des Namens oder des Zwecks.
    3. Es besteht seitens der Hildebrandt ein begründeter Anlass zu der Annahme, dass die Beherbergung das Ansehen der Hildebrandt in der Öffentlichkeit gefährden kann.
    4. Eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß II. Nr. 3 vorliegt.
    5. Der Bewohner sich in Zahlungsverzug befindet; bei einem Zahlungsverzug von mehr als 7 Tagen hat die Hildebrandt ein sofortiges außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von 1 Tag und ist berechtigt, dem Bewohner den Zutritt zur Wohnung zu entziehen.
    6. Die Hildebrandt von den Umständen Kenntnis erlangt, dass eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bewohners nach Vertragsschluss eingetreten ist, insbesondere wenn der Bewohner die fälligen Forderungen von Hildebrandt nicht begleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche von Hildebrandt in Gefahr sind.
    7. Der Bewohner einen Antrag auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben, ein außergerichtliches Verfahren zum Zwecke der Schuldenregulierung eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat.
    8. Über das Vermögen des Bewohners ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung eines Verfahrens mangels Masse abgewiesen wurde.
  2. Der Anbieter wird den Bewohner unverzüglich von der Ausübung des Rücktrittsrechts informieren.
  3. Im Falle des berechtigten Rücktritts des Anbieters wird kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz begründet.

Reservierungen sind für die Vertragspartner verbindlich. Für eine Stornierung von reservierten Apartments und/oder Leistungen gelten die nachfolgend genannten Bedingungen:
Sollte der Bewohner das Apartment nach Abschluss des Vertrags nicht beziehen, so schuldet er dennoch die Vergütung für die Aufenthaltsdauer, und zwar bis zu dem Zeitpunkt, bis das Apartment erneut in die Vermietung an einen anderen Bewohner übergeht.

  1. Für Verluste und Beschädigungen, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Bewohner der Hildebrandt, es sei denn, der Schaden liegt nachweislich im Verantwortungsbereich der Hildebrandt oder ist durch einen Dritten verursacht, der auch tatsächlich Schadensersatz leistet.
  2. Soweit die Hildebrandt für den Bewohner technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie in Vollmacht und auf Rechnung des Bewohners; er haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen und stellt Hildebrandt von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.
  1. Die Hildebrandt haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Hildebrandt zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Hildebrandt auftreten, wird die Hildebrandt bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Bewohners bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Bewohner ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet die Hildebrandt dem Bewohner nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Bewohner nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich der Hildebrandt Anzeige macht (§ 703 BGB).
  3. Für die unbeschränkte Haftung der Hildebrandt gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  4. Soweit dem Bewohner ein Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet die Hildebrandt nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen der Hildebrandt.
  1. Änderungen oder Ergänzungen des Beherbergungsvertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Eine Abbedingung der Schriftform bedarf ebenfalls der Schriftform.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Hildebrandt.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der Hildebrandt. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Hildebrandt ausdrücklich vereinbart.
  4. Es gilt deutsches Recht.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem ursprünglich Gewollten am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand 1. Juli 2017
Hildebrandt Wohnservice GmbH
Bildäckerstraße 15
70619 Stuttgart

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